Regulär ohne Gutachten gar nicht mehr, ist dann ein §21, also ne Einzelabnahme.
Mit der ABE kannst du nur die andere Version der Verkleidung fahren, oder eintragen lassen.
Ich denke nicht das du da wirklich Ärger bekommst, die Einzelabnahme kostet einfach nur mehr. Ich hatte den Fall erst einmal, und mein Prüfer hat leider Ahnung.....
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