Thema: Rückstrahler
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Alt 25.03.2011, 20:30:35   #14
Saugwurmmensch
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Zitat:
Zitat von Mavo Beitrag anzeigen
Das "senkrecht" in der stvzo hat aber nichts mit der Anbringung zu tun. Mein Strahler pappt jetzt direkt unter dem Nummernschild und hat nen leichten Neigungswinkel. Das tut der Funktion aber keinen Abbruch.
Natrlich ist damit auch die Ausrichtung des Rückstrahlers gemeint.
Der funktioniert sekrecht zur Fahrbahn nämlich am besten...deshalb der extra Kasten am Spritzschutz.
Allerdings wird das höchstwahrscheinlich nicht bemängelt...habe meinen Reflektor auch direkt unterm Kennzeichen.
Alternativ hast du zwischen Kennzeichen und Rücklicht ein senkrechtes Stück Kotflügel. Wenn das Kennzeichen also tief genug sitzt, kannst du den dort hin packen.

btw: nach StVZO brauchst du den zusätzlichen Spritzschutz (muss 150 mm oberhalb der Radnabe beginnen). Nach EG-Richtlinie brauchst du nur noch "ausreichend" Spritzschutz (das Kennzeichen ist ein Dokument, kein Spritzschutz).
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