Kabel tauschen dürfte nicht funktionieren, weil es bei LEDs doch auf die Polung ankommt. Das was Du über die TÜV-Richtlinien sagst, wundert mich halt, weil eigentlich dachte ich, es käme nur darauf an:
Zitat:
Blinker
(StVZO § 54, 93/92/EWG, ECE-R53)
Nach StVZO ab EZ 1.1.1962 vorgeschrieben, nach EG-Richtlinie vorgeschrieben.
Anzahl:
StVZO / EG-Rili: vier
Breite:
StVZO: zueinander min. 340 mm vorne und 240 mm hinten, 100 mm zum Scheinwerfer
EG-Rili: zueinander min. 240 mm vorne und 180 mm hinten
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Und da passt der Abstand locker.
Den Abschnitt hier hab ich im Wiki gefunden:
Zitat:
Es ist durchaus möglich ein älteres Fahrzeug, welches noch nach StVZO geprüft und zugelassen wurde auf die EG-Richtlinie umtragen zu lassen. Einen aufgeschlossenen Prüfer vorausgesetzt könnte dann folgende oder eine ähnliche Eintragung in den Fahrzeugpapieren stehen:
BELEUCHTUNG ENTSPRICHT RICHTLINIE 93/92/EWG
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