Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 08.01.2003, 19:06:22   #3
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo erstmal...

Offiziell musst die Sitzbank eingetragen werden, wenn die Anzahl der möglichen Sitzplätze verändert wird(z.B. Höckersitzbank anstelle von 2-Mann-Sitzbank).
Diese Änderungen sind Eintragungspflichtig und sind ohne Gutachten oder ABE unbezahlbar(ab 125Euro).

Wenn du aber nur eine abnehmbare Abdeckung gebaut hast, ist das ganze nicht Eintragungspflichtig, da sich keine Daten aus dem Fahrzeugschein(-brief) ändern.

Michael