Zitat:
Zitat von berndy
Mittlerweile ist es strittig ob die BE mit einem Auspuff ohne BE bzw. EGBE erlischt, zumindest ist aber das Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig und das mit Vorsatz.
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Kannst du den Meinungsstreit näher ausführen? Es wird doch gemäß
§ 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 StVZO das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert, mithin die BE erlischen. Wie argumentiert die Gegenauffassung und wie sieht die Praxis aus?