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Alt 22.04.2011, 00:13:14   #18
Eagle
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Zitat:
Zitat von bluebiker Beitrag anzeigen
aufjedenfall war die beschreibung in einer mail so:

"Ist ca. 2000km gelaufen. Fahr eigentlich Enduro. Habe die GS als Zweitmotorrad genutzt deshalb die wenigen km. Keinerlei Kratzer & Dellen. Top Zustand. Leichte Anlaufspuren (ist aber normal, kann man mit Neverdull vor Montage wegpolieren). Hauptständer kann man natürlich ohne Probleme montieren (montiert lassen).

Mit weiteren Fotos ist schlecht. Habe den Auspuff bei meinen Eltern und bin zurzeit auf Montage in Hamburg. Habe ihn auch schon verpackt so das meinen Eltern ihn verschicken können"

Bei der oben aufgeführten Beschreibung handelt es sich rechtlich gesehen um eine sogenannte "zugesicherte Eigenschaft". Die zugesicherten Eigenschaften wie Top Zustand oder keinerlei kratzer und Dellen etc. erfüllt die Anlage jedoch nicht. Allein daher ist der Kaufvertrag nichtig und du hast ein Rückgaberecht.

Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob hier nicht eine"arglistige Täuschung" im Sinne des § 123 BGB vorliegt. Ich denke hier an die Bilder, die man dir angeblich nicht schicken konnte, da der Auspuff angeblich schon verpackt war.

Gruß Uwe
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93er GS im Telefonica Design

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