Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 13.05.2011, 15:53:44   #5
Goose
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Goose
 
Registriert seit: 06.12.2010
Ort: 83527 Haag
Alter: 27
Beiträge: 4.738
Baujahr: 1989
Standard

Wieso musst du zweimal Bearbeitungsgebühr für den gleichen Verstoß löhnen?

Wenn du beim ADAC bist, können dir die keine Rechtsberatung geben?

Ich würde da auf jeden Fall gegen vorgehen, weil der Brief vom Anwalt kann ja so teuer nicht sein, und wenn du noch so Jung bist, und vielleicht noch Student oder Schüler oder Azubi, und nicht viel verdienst, gibt es so was wie Gerichtskostenbeihilfe.

Bei dem Vorwurf wirst du ja Beschuldigt, und hast daher ja auch einen Anspruch auf Rechtsbeistand.

Ob du unter diesen Passus fällst, kann dir jeder Anwalt sagen. Musst ihm nur sagen das du kein Geld hast.

Ich hab in einem anderen Zusammenhang festgestellt, das wenn du die Gerichtskostenbeihilfe gewährt bekommst, es in vielen Fällen so gehandhabt wird das es nicht zum Gerichtstermin kommt, weil die Kosten dann zu hoch werden würden....
__________________
Das GS Wikipedia mit vielen Anleitungen und Bildern. -> www.gs-500.info

Hebamme und Entwicklungshelfer geiler Moppeds
Goose ist offline   Mit Zitat antworten