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Alt 13.05.2011, 17:11:39   #12
foerschy
Stammtisch Franken
 
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In einem solchen Fall bleibt einem Polizisten nicht viel wahl.
Der Volksmund redet zwar immer davon, dass der Polizist selbst entscheiden kann was er verwarnt aber das stimmt auch nicht immer.

Bei so einem Unfall, wenn auch noch ein anderer geschädigt wird, in dem Fall die Straßenmeisterei oder das LRA wegen der Leitplanke und er wegen überhöhter Geschwindigkeit weggerutscht ist, dann bleibt da keine andere Möglichkeit als den Bußgeldsatz für §3I StVO zu nehmen.

Würde der Polizist jetzt die 35€ nach §1II StVO nehmen und es gerät an den falschen bei der Prüfung, fällt es auf den Polizisten zurück und dieser muss sich dann rechtfertigen. Niemand von euch, würde sich für etwas rechtfertigen wollen, weil er absichtlich einen "Fehler" gemacht hat.

Zwei mal Bearbeitungsgebühr weil du :

1. für die arbeit der Polizei bezahlst
und 2. Die Bußgeldanzeige bei der ZBS bearbeitet wird und diese nochmals Bearbeitungsgebühr erheben.

Ob du da jetzt aus einem rauskommst, weiß ich nicht. Aus 2. meiner Meinung nach aufjedenfall nicht.


Grüße
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