Hey Raku,
Zitat:
103854
Sie verursachten infolge nicht angepasster Geschwindigkeit einen Unfall. (A - 1 ) 35,00
§ 3 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 8.2 BKat; § 19 OWiG
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Zitat:
103602
Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall. (A - 3) 145,00
§ 3 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 8.1 BKat;
§ 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
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Deine Geschwindigkeit war auf jeden Fall nicht angepasst (für deine Fähigkeiten im Moment des Unfalls) sonst wärst du wohl auf der Strecke geblieben, von daher gibt es daran wenig zu rütteln.
Der entscheidende Unterschied sind also die "besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse", in deinem Fall dass da eine Kurve war.
Könntest du in deinem Einspruch schlüssig begründen dass der Unfall durch einen Fahrfehler entstanden ist - und eben nicht dadurch dass da eine Kurve war! - könnte die Bußgeldstelle auf Tatbestand 103854 umschwenken. Einen Punkt bekommst du trotzdem, somit gibts wohl auch die Nachschulung..
Die Bußgeldstelle stellt bei schweren Verletzungen und einem geringfügigen Tatvorwurf das Verfahren wegen der Verkehrsordnungswidrigkeit hin und wieder ein, aber das ist Entscheidung der Bußgeldstelle. Ob das in deinem Fall klappen kann wird dein Anwalt vermutlich wissen..
Bei nem Motorradfahrer, der grade nach aussen aus der Kurve geflogen ist kann ich gut verstehen, erstmal den größeren Vorwurf rauszuholen. Der Unfall sieht einfach zu sehr nach dem typischen "zu schnell für die Kurve" aus. Und Goose hat in seinem Fall einfach Glück gehabt. Immerhin sind die Glatteisunfälle auf der Autobahn imo ein typisches Beispiel für den A3/145€.
Gruß,
Grolli