Thema: E85 legal
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Alt 14.05.2011, 16:43:38   #14
Sumpfmensch
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Zitat:
Zitat von Sumpfmensch Beitrag anzeigen
Das war ein Vergleich
Goose meinte, dass du, FALLS du auf Gasbetrieb umrüsten möchtest, das eintragen musst, obwohl das Abgasverhalten sich verbessert. Und das trotz des von dir zitierten Paragraphens.



Genau, was anderes kenne ich auch nicht.
Laut der Seite carconcepts-ilg die u.a. Umrüstkits für E85 (in Form von Steuergeräten) anbieten, basiert der Zwang für eine Eintragung bei Umrüstung auf Gas in den ECE Richtlinien "bei Autogas die ECE-R6701 oder ECE-R115 und bei Erdgas die ECE-R110" (was übrigens nicht ganz stimmt, es gibt keine R6701. Die meinen die Richtlinie R67). Einen Überblick über die Richtlinen gibt es hier.
Angeblich soll für E85 eine Gesetzeslücke existieren, welche momentan noch einen Betrieb eines modifizierten Fahrzeuges ohne Abgasgutachten ermöglicht.

Auf der einen Sache macht es Sinn, dass für Gas eine extra Richtlinie existiert, die eine Eintragung vorschreibt, da durch den Krafstoff Gas, in geschlossenen Parkhäusern oder Garagen bei nicht fachgerechter Montage bzw. Herstellung eine meiner Meinung nach nicht zu Unterschätzende Gefahr ausgeht.

Sonst könnte ja jeder sich eine LPG-Flasche in den Kofferraum legen, eine entsprechende Leitung in den Motorraum legen und diese mit passenenden Ventilen an die Einspritzdüsen tüddeln.

Des weiteren kann ein Verlust der Zulassung nicht in der Nutzung eines alternativen Krafstoffes begründed sein, da meines Wissens ein altes Diesel-Fahrzeug ohne weiteres mit Pflanzenöl betrieben werden darf. (Die steuerrechtlichen Probleme der "Lebensmittel->Krafstoff" Transformation möchte ich hier einfach mal dezent unter den Tisch fallen lassen )

Auf der anderen Seite ... So ganz traue ich dem "legalen" Braten aber docht nicht ...


Vielleicht kommen wir zu einer Lösung, wenn wir von der E85 Geschichte etwas Abstand nehmen. Dann bleibt eigentlich nur die Frage: "Darf ich meinen Luftfilter modifizieren, wenn weder das Geräusch-, noch das Abgasverhalten sich verschlechtert?"

Und zumindest laut §19,2 StVZO ist dadurch kein Grund gegeben, dass die Zullasung erlischt: Die Fahrzeugart ist die selbe, eine Gefährdung ist auzuschließen und, wie gesagt, das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert sich nicht.

Das ist momentan mein Verständniss der Sachlage.
Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren


PS:

Zitat:
Zitat von berndy Beitrag anzeigen
Könnte man sich doch per Einzelabnahme eintragen lassen, wenn man den finanzielen Aufwand nicht scheut.
Ja... Wenn das Wörtchen "wenn" nicht wär...
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