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Alt 16.05.2011, 14:32:34   #33
BlaZn
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Ab zum Anwalt und fertig. Dafür hat man i.d.R. 'ne (KFZ-)Rechtsschutzversicherung.

Dem Beschuldigten muss etwas (zweifelsfrei) nachgewiesen werden, nicht umgekehrt.
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