Zitat:
Zitat von köbes
Hast Du mal Berndy per PN nach seiner Einschätzung gefragt?
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Für Zivilrecht bin ich der falsche Ansprechpartner. Da kennt sich Hansafan1985 besser aus.
Eine Strafanzeige wegen Betrugs wäre möglich. Den objektiven Tatbestand sehe ich als erfüllt an. Was aber nicht heißt, dass das die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht ebenso sehen.
Wenns jemanden interessiert
http://lawww.de/Library/263/aufbau263.html