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Alt 17.05.2011, 09:04:45   #7
rosenweib
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Hansafan hat leider recht. Deshalb sollte man Nachforderung, Reklamationen etc. recht schnell und per Einschreiben tätigen. Alles andere hat keine rechtl. Konsequenzen. Viele Leute bauen auf die "Faulheit", "Anständigkeit" oder "Scham wegen solcher Kleinigkeiten den Anwalt einzuschalten" des anderen, sodass man einen Verlust hat und alles auf die lange Bank schiebt und schliesslich gar nichts unternimmt. Und schon hat derjenige Reibach gemacht. hart - aber Realität...leider...
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