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Alt 17.05.2011, 09:06:21   #8
19JP91
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ach, wieviel hast du eigentlich gezahlt?
Denn wenn er "nur Optikfehler" hat, aber keine Funktionsstörrungen,
so ist er zum eigentlichen Gebrauch geeignet, d.h. Rücktritt ist nicht so einfach.Denn dann ist Minderung des Kaufpreises
der Fall. Will er dies jedoch nicht, so ist der Rücktritt möglich.Aber schick ihm erst mal so nen Brief, und argumentiere in etwa so:


Nach §§ 145 (Antrag),147 (Annahme) BGB ist ein Kaufvertrag nach § 433 BGB zustande gekommen. Der vereinbarte Kaufpreis wurde nach §433-2 BGB ordnungsgemäß bezahlt, jedoch liegt ein Sachmangel nach § 434 -1 Nr. 3 vor,
da der Artikel nicht der beschriebenen Beschaffenheit entspricht.
Daher biete ich Ihnen an, dass Sie den Kaufpreis um ...... € nach § 441 BGB mindern,andernfalls werde ich vom Kaufvertrag zurücktreten (§323ff. BGB)
Hiermit setze ich Ihnen eine Frist von einer Woche,
sich zu entscheiden, d.h. Sie nehmen die Minderung in Kauf oder zahlen mir
den Gesamtbetrag (Artikel wird nach erhalten des Geldes zurückgesendet)
zurück.
Wird innerhalb der o.g. Frist nicht gehandelt,
so werde ich weitere rechtl. Schritte vornehmen,
und nicht nur vor Gericht ziehen, sondern ebenfalls erwägen,
eine Anzeige wegen arglistiger Täuschung gegen Sie zu erheben.


Hoffe, ich konnte helfen.
Wie immer ohne Gewähr, dass alles stimmt.
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CARPE DIEM
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