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Alt 18.05.2011, 20:48:44   #27
gsmattis
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Zitat von 8-O-Glock Beitrag anzeigen
Ich habe mal gegoogelt...

Im Fall eines Motorradunfalls kann der Geschädigte für sein Motorrad ebenfalls eine Nutzungsausfallentschädigung verlangen.

Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung richtet sich auch bei Motorrädern grundsätzlich nach der Tabelle von Sanden/Danner/Küppersbusch/Seifert/Kuhn. Für Motorräder werden ebenfalls erhebliche Nutzungsausfallentschädigungen gezahlt. Pro Tag bewegen sich die Nutzungsausfallentschädigungen zwischen 10,00 und 66,00 €.

[...]
Grundvoraussetzung für den Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung ist, dass der Entzug der Nutzungsmöglichkeit des beschädigten Fahrzeuges dem Geschädigten einen fühlbaren Schaden verursacht hat.Der Ersatz der Nutzungsausfallentschädigung besteh daher grundsätzlich nur dann, wenn der Geschädigte einen Nutzungswillen und eine Nutzungsmöglichkeit hinsichtlich seines verunfallten Fahrzeuges hatte.

Allerdings folgt dieser Absatz, der das ganze wieder anders aussehen läßt.

Ein Nutzungswille wird regelmäßig vorhanden sein. Er kann aber fehlen, z.B. bei einem Motorrad oder Oldtimer, das nur sehr selten genutzt wird.

[...]
Ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung ist unter Umständen auch dann nicht gegeben, wenn der Geschädigte ein Zweitfahrzeug nutzen kann und dieses nicht etwa von anderen Familienmitgliedern vorrangig genutzt werden muss.

Quelle: www.nutzungsausfallentschädigung24.de

Ach ja, lt Tabelle stehen einem für den Verlust einer GS 500 pro Tag 31,00€ zu.
Sagt im Grunde nix anderes, als ich weiter oben geschrieben hab, nur in "Beamtendeutsch"

Gruß, der Mattis
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weil nur 6 Zylinder Sinn ergeben
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