Thema
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Frage zum Scheinwerfer
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30.06.2011, 19:24:21
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Hansafan1985
Gast
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Was hier den entscheidenden Ausschlag gibt ist aber die Beweislast für das Vorliegen des Mangels bei Gefahrübergang. Und da siehts eben bei einem Monat nach dem Kauf noch gut aus für den Käufer. Lass dir ne neue Birne geben.