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Alt 18.07.2011, 20:41:03   #4
Knotenfrosch
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Zufällig einen Doppelscheinwerfer von shin-yo?

Da musst Du aufpassen, weil bei den meisten Modellen nur einer der beiden Strahler ne Zulassung als Abblendlicht hat. Der andere ist nur für Fernlicht e-geprüft und darf im Bereich der STVZO nicht als Abblendlicht verwendet werden. Bevor Du da was überbrückst (bei shin-yo ist das 1 Kabel im Scheinwerfer, das zusammengesteckt wird), solltest Du das für Deinen Scheinwerfer prüfen.
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