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Alt 23.07.2011, 12:15:03   #1
Borasco
Gast
 
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Standard Ärger - Problem Lenkanschlagbegrenzer


Hallo und Grüß Gott !
Bin neu hier, und habe mir letzte Woche eine GS 500 gebraucht gekauft.
Zu meinem Leidwesen hat mir der Kauf kein Glück gebracht.
Mache gerade den Motorradführerschein und hatte auf ebay eine guterhaltene GS 500 gesehen.
Eckdaten
Bj '94, ungedrosselt, technisch guter Zustand, neue Batterie, Ölwechsel, Superbikelenker....war ein solides Fahrzeug zumal der TÜV frisch am 04.07.2011 gemacht wurde. Ganz eindeutig ein Kaufargument, zumal ich zum Anfang erstmal nicht Teures wollte.
Und tatsächlich, habe das Motorrad für 1000.-€ erstiegert , nachdem ich mir etliche Bilder schicken lies und auch die Unfallfreiheit bescheinigt wurde.
Habe dann per Logistiker die Maschine liefern lassen.(19.07.2011)
Wirklich, das Motorrad war wie beschrieben technisch top, springt gleich an, läuft sauber, alles soweit gut.
Habe das Teil dann gleich angemeldet um es auch für meine Fahrstunden nutzen zu können.
Habe dann begonnen Sitzbank abzubauen, Seitenteile usw. um die Maschine ordentlich zu putzen.
Jetzt kommts.
Dabei ist mir aufgefallen, dass der Lenkanschlagsbegrenzer am steuerrohr abgebrochen ist. Muss schon länger her sein weil da schon Rost blüht.
Habe das einem Bekannten gezeigt und der hat festgestellt, dass da schon mal nachträglich geschweißt wurde.
Laut nNachfrage und schriftlicher Bestätigung von Suzuki habe ich da ein Unfallmotorrad mit Totalschaden in der Garage. Laut Richtlinien ist das Schweißen in dem Bereich nicht erlaubt.
Habe mich dann gefragt wer mir den Schaden ersetzt.
Der Verkäufer den ich natürlich kontaktiert habe will von nichts wissen und nimmt die Maschine natürlich nicht freiwillig zurück.
Also habe ich den TÜV der die Hauptuntersuchung und im Speziellen den Prüfer kontaktiert, im übrigen selbst Motorradfahrer.
Er konnte sich das selbst nicht erklären einen solchen elementaren Mangel übersehen zu haben.
Habe ihm erklärt, dass ich Ihn für die Ursache des Problems sehe, denn ohne Lenkanschlagbegrenzer wäre die Maschine nie durch den TÜV und ich hätte das Teil ja nie gekauft.
Habe jetzt sämtliche Unterlagen vom Kauf + Nebenkosten hinmailen sollen.
Meine Frage ist nun, ersetzt mir dann der TÜV den Schaden ?
Ich denke am Montag gehe ich vorsorglich mal zum Anwalt, habe glücklicherweise eine Rechtsschutzversicherung.
Ich könnte k...., die Maschine ist im Grunde perfekt für mich gewesen.


Geändert von verdi (28.07.2011 um 08:11:06 Uhr)