Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 03.09.2011, 08:01:48   #12
Thormi
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Thormi
 
Registriert seit: 07.06.2009
Ort: Merzig
Beiträge: 423
Standard

@ Goo
Nein, steht nix weiter in den Papieren

... müssten die neuen Papiere sein - also Zulassungsbescheinigung Teil I

Sofern also der Hersteller sagt, dass ich Reifengröße x,y,z auf meinem Modell fahren darf, kann ich das, auch wenns im Fahrzeugschein (Z-bescheinigung Teil I) so nicht vermerkt ist - richtig verstanden?
__________________
Humanitas Suprema Lex
Thormi ist offline   Mit Zitat antworten