@ Goo
Nein, steht nix weiter in den Papieren
... müssten die neuen Papiere sein - also Zulassungsbescheinigung Teil I
Sofern also der Hersteller sagt, dass ich Reifengröße x,y,z auf meinem Modell fahren darf, kann ich das, auch wenns im Fahrzeugschein (Z-bescheinigung Teil I) so nicht vermerkt ist - richtig verstanden?
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Humanitas Suprema Lex
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