Zitat:
Zitat von Thormi
@ Goo
Nein, steht nix weiter in den Papieren
... müssten die neuen Papiere sein - also Zulassungsbescheinigung Teil I
Sofern also der Hersteller sagt, dass ich Reifengröße x,y,z auf meinem Modell fahren darf, kann ich das, auch wenns im Fahrzeugschein (Z-bescheinigung Teil I) so nicht vermerkt ist - richtig verstanden?
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genau und am besten ist es wenn du immer nen nachweis in irgend ner art dabei hast falls du mal angehalten wirst weil ich da mit meinen winterreifen schon mal probleme hatte weil meine vorbesitzer im schein die grossen sommerwalzen vermerken hat lassen und der nette blaue mann meinte die winterreifen seien zu klein obwohl es ja bei der angabe r18 225/30 schon auffallen müsste das die grösse nich normal is