Solange so jemand nicht geschnappt wird und es keine entsprechende Strafe gibt, werden die Leute nicht davor abgeschreckt, soetwas zu tun. Ich gehe davon aus, dass dieser jemand wegen eingriffs in den Straßenverkehr und versuchten Totschlag verurteilt wird.
Aus einem Juraforum habe ich folgenden Satz gefunden:"
Für den versuchten Totschlag bedarf es auch zumindest des bedingten Vorsatzes hinsichtlich des deliktspezifischen Taterfolgs, also dem Todesentritt. Der Täter muss also bewusst in Kauf genommen haben, dass sein Opfer durch sein Handeln zu Tode kommen könnte.
Zum Eingriff in den Straßenverkehr hab ich
das hier gefunden
Korrigiert mich, wenn ich falsches gepostet hab