In dem Bericht steht aber nicht, dass das Motorrad auch abgemeldet sein kann. Denn keine Anmeldung = keine Versicherung und dann darf die Maschine gar nicht bewegt werden auf öffentlichen Straßen.
Also kann es sein, dass die Haftpflicht des Probefahrers sagt: Nix da, unser VN hätte gar nicht mit der Maschine fahren dürfen.
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