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Alt 28.01.2012, 19:09:27   #22
Ghostrider
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Kein Ding!

Na dann is ja alles im Lot

Wenn er's echt drauf anlegt, dann kommt n netter Brief in dein Haus geflattert von seinem Anwalt.
Auf den brauchst aber nicht antworten oder so.
Erst wenn das Gericht schreibt, musst du antworten.
Es kann sich aber empfehlen, dass dein Anwalt einen Brief an seinen zurückschreibt, vllt wird der Streit dann schon zu Seite gelegt.
Aber naja...

Darüber brauchste dir erst Gedanken machen, wenn du das Schriftstück in den Händen hälst.

Weiterhin alles Gute !
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