Tagfahrlicht am Motorrad ist (noch) nicht zulässig, weil
- ein Kraftrad auch am Tag mit Abblendlicht fahren muss (§ 17 Abs. 2a StVO)
- der Betrieb von Abblendlicht und Tagfahrlicht gleichzeitig grundsätzlich (Ausnahme: Dimmbarkait des TFL) nicht zulässig ist (6.19.7. ECE-Regelung R48 )
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