Zitat:
Zitat von Hansafan1985
Tagfahrlicht am Motorrad ist (noch) nicht zulässig, weil
- ein Kraftrad auch am Tag mit Abblendlicht fahren muss (§ 17 Abs. 2a StVO)
- der Betrieb von Abblendlicht und Tagfahrlicht gleichzeitig grundsätzlich (Ausnahme: Dimmbarkait des TFL) nicht zulässig ist (6.19.7. ECE-Regelung R48 )
|
Da war einer schneller.
Genau das wollte ich auch gerade schreiben.
Da du Ablendlichtpflicht hast, darfst du gar kein TFL betreiben es sei denn es ist dimmbar ala Audi. DAS musst du aber eintragen lassen.
Auch wenn du dir ein Modul holst zum dimmen, musst du es in den meisten Fällen eintragen lassen, da zwar beide Teile eine E-Nummer haben aber beide zusammengebaut nicht.
Grüße