Zitat:
Zitat von Ghostrider
Ah ok.
Aber soweit ich weiß, darf man Nebellicht und Scheinwerfer anmachen.
D.h. du müsstest dein TFL als NL ausweisen^^
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Wie schon immer auch nur bei dementsprechenden Wetter- und Sichtverhältnissen. Regen, Schnee, Nebel etc... dann sind Nebelscheinwerfer erlaubt.
Das VW und Mercedes das hat liegt daran, dass sie es in ihrer allgemeinen Bauartgenehmigung so genehmigt haben, dass sie die NL als TFL und/oder Kurvenlicht betreiben dürfen.
Falls man das auch will, muss man es wieder eintragen lassen. Zumindest um rechtlich unangreifbar zu sein.