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Alt 23.02.2012, 13:11:23   #14
berndy
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Praktisch gesehen passiert auch nichts anderes.

Allerdings wurde durch den Eintrag der Verkleidung die Betriebserlaubnis deiner GS verändert.

In der BE steht jetzt drin, dass deine GS eine Verkleidung hat.

Wenn du die jetzt abbaust, stimmt die Eintragung in der BE nicht mehr, folglich muss diese berichtigt werden. Ordnung muss sein.

Und dafür gibts halt wieder eine neue Änderung der BE und eine neue Zulassungsbescheinigung.

So ist das halt, ob das einen Sinn macht oder nicht, beurteile ich nicht.

Der TÜV oder wo du hingehst, bescheinigt dir, dass deine GS ohne Verkleidung auch wieder den Vorschriften entspricht. Der TÜV (...) ändert jedoch nicht die Betriebserlaubnis ab, dafür hat der TÜV keine Berechtigung, das macht die Zulassungsstelle. TÜV/Dekra/KÜS oder wie auch immer, sind privatrechtliche Unternehmen, die als sogenannte "Beliehene" in bestimmten Ausnahmefällen hoheitliche Aufgaben übernehmen. (Wenn es mir nach ginge, gäbe es das nicht, dass ein privatrechtliches Unternehmen hoheitliche Aufgaben übernimmt, das ist eigentlich ein Unding). Hier die technische Überwachung der Kraftfahrzeuge. Die Zulassungsstelle muss dann aber die neue Betriebserlaubnis ausfertigen.

Bei dem An- Abbau von Verkleidungen können an verschiedenen Fahrzeugen doch schon gewisse Veränderungen notwendig sein, z.B. Lenker, Bremsschläuche, Blinker, Spiegel o.ä. die es schon sinnvoll erscheinen lassen, dass da mal ein Sachverständiger drüber guckt.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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