Vielen Dank an Euch beide für die Ausführungen!
Ich habe eben mal recherchiert, korrigiert mich wenn ich falsch liege: man kann auch die Tüv-Bescheinigung stets mitführen und benötigt dann keinen geänderten Fahrzeugschein.
Vielleicht noch kurz zu meiner Motivation, die VVK loszuwerden: trotz meines tollen Helms (Schuberth S1) wird die Fahrt ab ca. 90 km/h wirklich unerträglich laut. Ich bin mir ziemlich sicher, dass die VVK daran schuld ist, denn wenn ich mich bei der Geschwindigkeit kurz auf die Fußrasten stelle (so dass der Helm im freien Wind steht) reduziert sich das Fahrgeräusch von einem quälend-lauten Dröhnen zu einem leisen Säuseln.
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