Zitat:
Zitat von Wulf|Smith
is richtig - aber, Menschen, die vor dem 19.01 den A(beschränkt) machen, rutschen am 19.01 in die A2 Klasse und dürfen nach 2-jähringem Besitz A(offen) fahren OHNE noch eine Prüfung ablegen zu müssen.
Fazit: Das klügste für alle 18-24 Jährigen, die planen Motorrad zu fahren, bevor sie 24 werden, sollte noch VOR dem 19.01 ihre A(beschränkt)-Prüfung ablegen!
so hab ichs verstanden - deswegen steh ich auf das neue Gesetz^^
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Ich bin mir noch nicht so sicher, wie sie die alten weiterführen.
Grundsätzlich gilt, wie immer, die Besitzstandwahrung. Also keinem kann eine gültige Fahrerlaubnis auf Grund einer Gesetzesänderung weggenommen werden.
Worüber ich mir, wie gesagt, nicht sicher bin ist mit denen, die dann dieses Jahr noch den Schein"beschränkt" erhalten.
Es kann genauso sein, dass diese nächstes Jahr weiterhin die 34PS-Regel haben, da sie ja nicht für mehr PS geschult wurden und die Politik es deshalb nicht verantworten will, diesen plötzlich mehr PS zuzutrauen.
Man mag gespannt sein, wie solche Sachen gelöst werden bzw. ob sie überhaupt gelöst werden