Da ich mich gerade mit so ziemlich der selben Frage beschäftigt habe, bin ich auf Folgendes gestossen:
http://www.pressrelations.de/new/sta...our_pm&print=1
Kurz: solange der Pott eine EG-Typgenehmigung für
dein Moppet hat, egal ob KAT oder nich, darf der legal gefahren werden. Und sofern dein Motorrad nach EURO2-Norm zugelassen ist, wird die Abgasuntersuchung wie bei Möpps ohne KAT durchgeführt (4.5% CO2 im LL).
Die EURO2 Zulassung steht im FZ-Schein unter Punkt 14.1; dort muss 020 029 oder 0210 stehen.
Allerdings ist diese Pressemitteilung schon fast 6 Jahre alt, habe jedoch bisher keine gegenläufigen Gesetzgebungen oder Aussagen gefunden. Trotzdem gilt meinerseits keine Gewährleistung auf Aktualität und Anbau auf eigene Gefahr