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Alt 18.04.2012, 21:16:05   #8
schrump1
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Da ich mich gerade mit so ziemlich der selben Frage beschäftigt habe, bin ich auf Folgendes gestossen:

http://www.pressrelations.de/new/sta...our_pm&print=1

Kurz: solange der Pott eine EG-Typgenehmigung für dein Moppet hat, egal ob KAT oder nich, darf der legal gefahren werden. Und sofern dein Motorrad nach EURO2-Norm zugelassen ist, wird die Abgasuntersuchung wie bei Möpps ohne KAT durchgeführt (4.5% CO2 im LL).
Die EURO2 Zulassung steht im FZ-Schein unter Punkt 14.1; dort muss 020 029 oder 0210 stehen.

Allerdings ist diese Pressemitteilung schon fast 6 Jahre alt, habe jedoch bisher keine gegenläufigen Gesetzgebungen oder Aussagen gefunden. Trotzdem gilt meinerseits keine Gewährleistung auf Aktualität und Anbau auf eigene Gefahr

Geändert von schrump1 (18.04.2012 um 21:22:29 Uhr) Grund: Rechtschreibung & was vergessen
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