Aber es gilt weiterhin,... Mit den Schrauben kann man nur das Standgemisch einstellen. Mehr nicht. Das hat auf den Fahrbetrieb nahezu keine Auswirkungen. Vielleicht noch ein ganz klein wenig im unteren Teillastbereich, dann ist aber definitiv Schluss
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Sollte sich jemanden an meinen Posts stören, beziehe ich mich in jedem Fall auf §20 STGB
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