Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 26.05.2012, 14:21:31   #9
Chris27
Benutzer
 
Registriert seit: 24.05.2012
Ort: Hannover
Beiträge: 95
Baujahr: 1997
Kilometer: 42000
Standard

Ne es geht darum, dass die Drossel noch garnicht im Fahrzeugschein eingetragen ist, da der noch vom Vorbesitzer ist. Dann ist klar das diese noch nicht eingetragen ist. Außer der Schein wäre nach dem Drosseln schon neu ausgestellt werden. Aber eigentlich müsste der Händler dir Papiere vom Tüv mitgegeben haben, dass die Drossel eingebaut und abgenommen ist. Wenn du die nicht hast, wird er wohl auch keine Drossel verbaut haben. Einfach mal bei dem Händler nachfragen.
Chris27 ist offline   Mit Zitat antworten