Zitat:
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Radial und Diagonalreifen darf man nicht mischen.
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bei einem PKW bis 3,5to natürlich nicht
bei einem Motorrad dagegen schon
im Zweifel gilt übrigens immer die
Straßenverkehrsordnung und nicht das landläufig in Foren verbreitete Halbwissen
Zitat:
§ 36 StVZO
(2)Die Räder der Kraftfahrzeuge und Anhänger müssen mit Luftreifen versehen sein, soweit nicht nachstehend andere Bereifungen zugelassen sind. Als Luftreifen gelten Reifen, deren Arbeitsvermögen überwiegend durch den Überdruck des eingeschlossenen Luftinhalts bestimmt wird. Luftreifen an Kraftfahrzeugen und Anhängern müssen am ganzen Umfang und auf der ganzen Breite der Lauffläche mit Profilrillen oder Einschnitten versehen sein. Das Hauptprofil muß am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt. Jedoch genügt bei Fahrrädern mit Hilfsmotor, Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern eine Profiltiefe von mindestens 1 mm.
(2a)An Kraftfahrzeugen – ausgenommen Personenkraftwagen – mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und an ihren Anhängern dürfen die Räder einer Achse entweder nur mit Diagonal‐ oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein. Personenkraftwagen sowie andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und ihre Anhänger dürfen entweder nur mit Diagonal‐ oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein; im Zug gilt dies nur für das jeweilige Einzelfahrzeug. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für die nach § 58 für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gekennzeichneten Anhänger hinter Kraftfahrzeugen, die mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gefahren werden (Betriebsvorschrift). Satz 2 gilt nicht für Krafträder – ausgenommen Leichtkrafträder, Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor.
Zu Abs. 2a Erläuterungen
Zur Verdeutlichung: Vorgeschrieben ist
a)...
b)...
c). Dies gilt auch für Leichtkrafträder, Kleinkrafträder und FmH, nicht aber für die übrigen Kräder; im Gegensatz zu Pkw werden bei Krafträdern die Seitenführungskräfte im Wesentlichen durch die Schräglage aufgebracht. Der dabei verbleibende geringe Anteil an Seitenführungskraft beeinflusst das Eigenlenkverhalten nur unwesentlich. Wegen der höheren Verschleißfestigkeit von Radialreifen werden Kräder mit mittlerer und höherer Motorleistung häufig mit Diagonalreifen vorn und Radialreifen hinten ausgerüstet.
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dass der Dekra Prüfer im Fall von sims nicht Bescheid weiß , ist zwar mehr als ärgerlich , aber zum Glück kommt das nach meiner Erfahrung eher selten vor
ich war seit 1991 noch kein einziges mal mit zwei markengleichen Reifen bei der HU , hatte aber beim TüV deswegen noch nie Probleme