Zitat:
Zitat von Teufelchen88
Da war gar nix über... alles besetzt wie vorher auch...
und zu dem wiki Eintrag:
Zusätzlich zum E-Prüfzeichen und angehängter Länderkennziffer und der Kennzeichnung mit „50R“ bzw. „R50“ (geprüft für Motorräderräder) können/sollten/müssen unter anderem folgende Kennzeichnungen je nach Beleuchtungsart vorhanden sein:
ist also meiner meinung nicht gesagt das es da stehen muss.
Aber vielleicht weiß hier ja jemand mehr als wir beide...
ansonsten lass ich es jetzt auch gut sein mit dem Thema. Man(n) regt sich ja doch nur auf. Werde es wie gesagt ja sehen wenn ich nächstes Jahr zum Tüv muss oder vorher von der Rennleitung kontrolliert werde.
@gsmattis: Jo kannste dir auf jeden Fall merken. Am besten ist wohl der Tüver Ahlmann
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Ich mag es immer wenn ich zitiert werde, und dann auch noch aus dem Zusammenhang raus.
Nur als Beispiel, du schreibst es wäre eine H1 Lampe drin, dann schreibe ich super das Ihr nicht merkt das dort zwei Kabel über sein müssen.
Hintergrund, eine H1 Lampe hat nur einen Anschluss, ergo bleiben zwei Kabel über.
Das du aber ne HS1 Lampe meinst die eine H4 Fassung hat, und somit zwei Anschlüsse mehr kann man(n) nicht erahnen. Vielleicht sollte Frau mal besser lesen um was Sie im Vorfeld gebeten wurde, dann hätte man viele Buchstaben weg lassen können.
Ich denke wenn man die Texte die wir im Wiki zusammengestellt haben gescheit liest, dann wird man auch verstehen um was es geht, in dem besagten Fred sind unter anderem Durchführungsbestimmungen zum Gesetzestext zitiert. Da geht dann auch recht klar daraus hervor was ein muss ist und was nicht.
Aber ich spare mir jetzt einfach meine Zeit, und lass das mit dem schreiben hier gut sein.