b) Nummer 7 wird wie folgt gefasst:
„7. § 6 Absatz 1 zu Klasse A
Inhaber einer Fahrerlaubnis der
Klasse A (beschränkt) nach § 6 Absatz 2 dieser Verordnung in der bis zum 18. Januar 2013 geltenden Fassung
dürfen
a)
Krafträder der Klasse A2 und
b) nach Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung Krafträder der Klasse A
führen."
Quelle:
http://www.buzer.de/gesetz/9597/a169848.htm
Ich würde sagen am 19.01.2013 wird entdrosselt