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Zitat von Goose
Wobei mich mal interessieren würde was berndy sagt, die müssen ja eigentlich von Amts wegen was schriftlich bekommen.
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Nö, nicht immer.
Was sich die Gesetzgeber auch immer dabei denken, ist manchmal nicht nachvollziehbar.
Manchmal habe ich den Eindruck, dass man zu schnell beschließt und nicht alle Konsequenzen überdenkt.
Ich denke da an die alten 3er Führerscheine vor 01.04.1980. Die dürfen ohne theoretischen Unterricht, Fahrstunden und nur einer praktischen Prüfung nach dem 19.01.2013 direkt den A2 erwerben weil der alte 3er den Klasse 1b beinhaltet hatte. Noch nie ein Motorrad gefahren aber direkt 48 PS fahren dürfen.
Bei der Umstellung Papierführerschein/Kartenführerschein war es so, dass die alten Papierführerscheininhaber ihre unbeschränkte Fahrerlaubnis nach 2 Jahren beschränkten Fahrens in einen neuen Führerschein umtragen lassen mussten. Fuhren sie nach Ablauf von 2 Jahren mit mehr als den 27 bzw. 34 PS war das Fahren ohne Fahrerlaubnis, weil die unbeschränkte Fahrerlaubnis erst mit Aushändigung des neuen Führerscheins gültig wurde. Die Strafverfahren wurde zwar i.d.R. eingestellt, trotzdem war es Fahren ohne Fahrerlaubnis. Beim Kartenführerschein ging es dann automatisch.
Da ich zu den Änderungen am 19.01.2013 noch keine Unterlagen habe, kann ich noch nichts genaues dazu sagen.
Es ist wohl so, wer seinen Führerschein aus welchem Grund auch immer, nach dem 19.01.2013 neu ausstellen lassen muss, der braucht nach 15 Jahren wieder einen neuen. Hat er die Klasse A beschränkt, bekommt er die Klasse A2 und darf dann 48 PS fahren, muss dann aber nach Ablauf seiner 2 Jahre eine praktische Prüfung machen.
Bei einer Neuausstellung des Führerscheins werden die Fahrerlaubnisklassen angeglichen, d.h. die erteilte Klasse A beschränkt wird zur Klasse A2. Man besitzt dann nicht mehr die Klasse A beschränkt! sondern die Klasse A2 mit allen Vor- und Nachteilen.
Ob man nach dem 19.01.2013 mit der Klasse A beschränkt 48 PS fahren darf, da bin ich mir noch nicht sicher. Gefühlsmäßig würde ich sagen "Nein". Lassen wir uns überraschen.
Sicher ist aber, dass man mit dem alten Kartenführerschein nach 2 Jahren keine praktische Prüfung ablegen muss um den Klasse A unbeschränkt zu erhalten. Man braucht auch keinen neuen Führerschein, der nur 15 Jahre gültig ist. Ab dem eingetragenen Datum darf man offen fahren.
Wenn man nun die Kosten für die Prüfung und den neuen Führerschein zusammenrechnet...
So gesehen muss man abwägen, was einem wichtiger ist. Ob man lieber die 14 PS mehr haben, eine Prüfung machen und einen neuen Führerschein ausstellen lassen oder noch ein paar Monate warten will. Ich würde die paar Monate warten und das gesparte Geld in eine andere Maschine investieren, wenn ich eine schnellere wollte.
Alleine schon, dass der neue Führerschein ein Ablaufdatum hat, hält mich vom Umtausch ohne Not ab. Ich behalte meinen alten, grauen so lange es geht. Der ist nach wie vor gültig und muss in allen Ländern der EU anerkannt werden. Wer sich am 19.01.2013 einen neuen Führerschein ausstellen lässt, braucht bis zum Stichtag 2033 mindesten einen weiteren Führerschein.
Mal sehen, was bis dahin noch kommt. Die Zeiten zwischen den Änderungen werden ja immer kürzer.