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Alt 24.06.2004, 13:26:34   #4
Lax
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selbst bei der gewährleistung, die ja pflicht ist, muss er ja beweisen, das der schaden vor dem kauf nicht vorhanden war.

dies hat er ja schon bestritten, also ist er in der pflicht.

er kann dann sehen, das er die kette weiter spannt und sich mit nem gewährleistungsantrag an suzi wendet, da die werksgarantie ja schon abgelaufen ist.

ich würde aber auf jeden fall dem händler auf die füsse steigen und wenns nicht hilft, hilft der anwalt
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gruß jan
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