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Zitat von gsmattis
Gesetz dem Fall, dass er nur die GS und kein auf sich zugelassenes Fahrzeug hat
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Nicht ganz, wenn z:b. das Auto auf den Nutzer zugelassen ist, aber von der Oma, Bruder usw. genutzt wird, kann mann den Nutzungsausfall einfordern.
Hab schon schon mal durchgezogen (auch Unfall durch Wendemanöver).
Waren damals über 20 Tage mit ca. 50 €.
Bei der Argumentation kann ein RA sehr hilfreich sein.
Im Idealfall sollte es ein RA für Verkehrsrecht sein, der selber Mopped fährt oder bereits Moppedfahrer in der Region vertreten hat.
Selbst die Unfallmeldung an die Versicherung sollte man mit Rechtsbeistand
ausfüllen. Eine ungeschickte Formulierung, und man verliert Geld