Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 06.11.2012, 13:01:05   #27
krafti
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von krafti
 
Registriert seit: 03.11.2005
Ort: Warsleben
Alter: 68
Beiträge: 2.335
Baujahr: 1999
Kilometer: 111000
Standard

Zitat:
Zitat von gsmattis Beitrag anzeigen
Gesetz dem Fall, dass er nur die GS und kein auf sich zugelassenes Fahrzeug hat
Nicht ganz, wenn z:b. das Auto auf den Nutzer zugelassen ist, aber von der Oma, Bruder usw. genutzt wird, kann mann den Nutzungsausfall einfordern.

Hab schon schon mal durchgezogen (auch Unfall durch Wendemanöver).

Waren damals über 20 Tage mit ca. 50 €.

Bei der Argumentation kann ein RA sehr hilfreich sein.

Im Idealfall sollte es ein RA für Verkehrsrecht sein, der selber Mopped fährt oder bereits Moppedfahrer in der Region vertreten hat.

Selbst die Unfallmeldung an die Versicherung sollte man mit Rechtsbeistand
ausfüllen. Eine ungeschickte Formulierung, und man verliert Geld
__________________
Gruß Krafti
----------
krafti ist offline   Mit Zitat antworten