Thema: TÜV
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Alt 27.01.2013, 11:48:21   #4
brat-wuast
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normalerweise hast du ja im gutachten einen tüv geprüften verstellbereich...beispielsweise 30-50mm. in dem bereich kann das dir der tüv abnehmen OHNE EINZELABNAHME da es ja schon geprüft wurde.
solltest du zB auf 60mm verstellen kostets dich gleich das doppelte weil der tüver alles prüfen muss. solltest du das eingetragene maß verstellen musst du das fahrzeug wieder vorführen und eintragen lassen.rechtlich
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