Man sollte auch bedenken, dass bei einer Zulassung nach STVZO (und das sind alle GS bis EZ August 1997) die Ausmaße des Spritzschutzes genau vorgeschrieben sind. Deshalb ist da so ein langer Spritzlappen montiert.
Nach EG-Recht ist nur noch "ausreichend" Spritzschutz vorgeschrieben.
In den meisten Fällen kommt man damit durch, egal welches Bj man fährt.
Denk auch dran, dass das Kennzeichen eine Urkunde ist und kein Spritzschutz!
Alles Punkte, die den peniblen und schlecht gelaunten Rennleiter auffallen könnten.
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