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Zitat von XPulse
Das ist sicher zu 100% FALSCH - der Scheinwerfer MUSS zwingend für Abblendlicht geprüft sein - sonst ist er nur als Zusatzscheinwerfer aber nicht als Hauptscheinwerfer legal.
Frag direkt beim TÜV nach, nicht über Bekannte - sag dem Prüfer, dass der Scheinwerfer nicht für Abblendlicht geprüft ist - der lacht dich aus und schickt Dich heim.
Wenn es so wäre wie Du sagst wären die ganzen Scheinwerfer die es bei EBay gibt, die nur als Fernlicht bzw. Nebellicht zugelassen sind, ja als Hauptscheinwerfer legal. Und das ist quatsch!
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Da muss ich Dir vollkommen zustimmen, hatte das auch schonmal mit meinem TüV Männl bequatscht und der macht sonst wirklich alles möglich.