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Alt 02.05.2013, 11:36:26   #10
stF
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Jetzt mal unabhängig von dem ganzen Zivilrechtlichen Streit.

Auch Einnahmen aus der Untervermietung von Räumen sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Der "Paragraph" dazu ist § 21 EStG - da kannst du gern alles nachlesen.
Auch wenn keine Gewerbliche Vermietung vorliegt, sind die Einnahmen grds. Steuerpflichtig. Die Schulden von Ihr an dich haben damit ebenfalls nicht zu tun - das ist eine Zivilrechtliche Sache und keine Steuerliche. (Steuern sind hoheitliche Maßnahmen zwischen Bürgern und dem Staat - also kein "Akt" zwischen gleichberechtigten wie im Zivilrecht).

Du betreibst in kleinem Maße das, was Herrn Hoeneß gerade in die Breduille geritten hat.

Letztlich ist es nämlich egal, ob und vorallem wieviel am Ende übrig bleibt. Jegliche Einnahmen von über 410€ im Kalenderjahr (wäre dann schon bei 4 Monaten Untervermietung bei dir der Fall) müssen versteuert werden und verpflichten dich damit zur Abgabe einer Steuererklärung.

Ob da am Ende überhaupt Steuer anfällt - oder ob unterm Strich vielleicht sogar ein Verlust raus kommt - ist da erstmal egal!
Bei jemandem mit relativ geringen Einkommen kommt da oft am Ende eh nichts rum, du hast dir dann jedoch nichts zu schulden kommen lassen. Sowas kann richtig Teuer werden und dann hast du noch mehr Probleme, als deinen Dispo. Nur so als kleine Info..
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