Zitat:
Zitat von stF
Der Name der Steuer ist mir bekannt, dennoch ist die Gesetzeslage nunmal wie Sie ist. Ich habe versucht es dir klar darzustellen. Die Regelungen sind so und du machst dich strafbar. Auf die Steuererklärung muss es (wie Oben erwähnt) ab 410€ im Jahr definitiv. Und wenn am Ende ein Gesamteinkommen von weniger als 8.004€ bei Einzelpersonen errechnet wird, fällt auch keine Steuer an. Das hat aber damit erstmal nichts zu tun. Wenn du unter dieser Grenze bleibst, wieso also dann nicht ehrlich sein und die Einnahmen/Einkünfte/Umsätze oder wie du es auch nennen magst, angeben.
Nichtsdestotrotz wird bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung auf die EInkünfteerzielungsabsicht abgestellt. Wer Einnahmen erzielt, hat meist auch eine Einkünfteerzielungsabsicht. Aber machs wie du denkst, ich habs jetzt mehrfach erklärt. Ich hab damit jeden Tag zu tun und habe auch schon Fälle wie deinen Erlebt - wo am Ende dann doch noch Steuer angefallen ist und dies dann teils erhebliche Geldbußen mit sich brachte.
Unabhängig davon wünsch ich dir in deinem Zivilrechtsstreit noch viel Erfolg. Man soll kaum glauben, was für Leute es gibt.
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das ist vollkommen richtig , dass jeder seine Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung bei der Steuererklärung angeben muss
allerdings lassen sich dadurch auch die Ausgaben - in seinem Fall die eingeschlagene Tür , das zerstörte Thermostat und das zerstörte Inventar als tatsächlich entstandene Kosten ebenso wie natürlich die laufende Miete ( die er selbst als Hauptmieter entrichtet hat ) sowie entgangene Mieteinnahmen seiner säumigen Untermieterin als "Betriebsausgaben" gegenrechnen , was unterm Strich vermutlich eher zu einer Senkung seiner Steuerlast führen dürfte ( sofern er denn überhaupt eine hat )
@maddihn
immer schön alle Belege aufheben und einreichen
und sei froh , dass du diese Mietnomadin los bist - mir sind Fälle bekannt wo Vermieter letztlich sogar bereit waren solchen Leuten Ablösen zu zahlen , damit sie endlich ausziehen