Zitat:
Zitat von faidra
dann höchstens 20 aufm Tacho mehr als erlaubt
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innerorts ist das aber schon ganz schön viel , Mädchen
wenn du es warst , brauchst du dich nach deutschem Recht übrigens nicht selbst zu belasten - du mußt lediglich Angaben zur Person , jedoch nicht zur Sache machen
übrigens - wenn aus dem Schreiben nicht klar hervorgeht , dass du der Tat verdächtig bist , es sich also nur um eine Zeugenbefragung handelt , wird die dreimonatige Verjährungsfrist durch die Zusendung des Anhörungsbogens nicht unterbrochen