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Alt 06.06.2013, 17:00:11   #27
Rocky
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Zitat:
Zitat von faidra Beitrag anzeigen
dann höchstens 20 aufm Tacho mehr als erlaubt
innerorts ist das aber schon ganz schön viel , Mädchen

wenn du es warst , brauchst du dich nach deutschem Recht übrigens nicht selbst zu belasten - du mußt lediglich Angaben zur Person , jedoch nicht zur Sache machen

übrigens - wenn aus dem Schreiben nicht klar hervorgeht , dass du der Tat verdächtig bist , es sich also nur um eine Zeugenbefragung handelt , wird die dreimonatige Verjährungsfrist durch die Zusendung des Anhörungsbogens nicht unterbrochen
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