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Alt 13.07.2004, 23:46:00   #26
XPulse
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Zitat:
Zitat von phoenix
der Moppedfahrer ist wohl *Schuld*, wenn er rechtswidrig überholt hat.....Nur den wirst du wohl nicht mehr kriegen!!!!! Außer du hättest ihn über den Haufen gefahren, dann kommt als nächstes die Versicherung. Und da spielt es keine große Rolle, welche Person das/dein Kfz versichert hat. Die Versicherung muss für den/jeden Schaden aufkommen...Denn die Versicherung haftet nicht für den Halter, sondern für das Kfz!!!!!! Da kann drauf fahren, wer will!!!!!! hat das Kfz nen Schaden, muss die Vers. dafür eintreten!!!!!! Wer auch immer gefahren ist, das spielt keine Rolle!!!!!!!!!!!
Bist du aber innen Graben gefahren,aufgrund der Tatsache, dass ein Anderer einen Fehler gemacht hat, und du kannst ihn nicht benennen, hast du ein Problem und somit viel Pech!!!!! Denn dann bist du in der Beweislast......und dann wünsche ich dir alles Glück dieser Welt....

Gott sei Dank nur mit Dosenfahrern bei mir!!!!!!!!!

Es ist NICHT (sorry hab mich verleiten lassen ) egal wer das Auto fährt. Wenn im Vertrag z.B. Fahrer unter 23 ausgeschlossen sind zahlt zwar die Versicherung im Schadensfall nimmt aber auch den Versicherungsnehmer empfindlich in Regress. Das kann eine übliche Vertragsstrafe (ein Jahresbeitrag inkl. anschliessender Kündigung) sein oder auch eine Regress Forderung von bis zu 5.000,- Euro (üblicher Betrag siehe relevante AKB).

Zweitens sind wir hier in einer komischen Zwickmühle. Eigentlich ist der jenige, der das Auto verliehen bekommt, vom Verleiher normalerweise nicht haftbar zu machen für einen solchen Schaden (Ausnahme grobe Fahrlässigkeit bzw. Mutwilligkeit). Hier wurde aber das Auto ohne das Wissen des Besitzer weiter verliehen - sogar zweimal an weitere Personen. Mich würde wirklich interessieren wie die rechtliche Lage hier genau ist. Ich hab ehrlich gesagt keinen Schimmer
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