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Alt 14.07.2004, 17:56:47   #29
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Zitat:
Zitat von Diablo84hls
Das konnte mir bis jetzt noch nicht mal ein Anwalt sagen. Er denkt schon, dass das schonmal vorkam, aber er findet das Urteil nicht.

Der Wagen ist schwarz und da denke ich, dass die Farbmischung nicht das Problem ist. Ich weiß nicht genau, wie der Wagen danach aussieht. Ich weiß leider nur, dass ich die Rechnung zahlen muss.
also da möchte ich auch noch was dazu sagen:

1. such dir einen anderen Anwalt, ist ja lächerlich.
2. bevor alle hier weiterhin wild rumschreiben solltest du, da du ja den thread eröffnet hast, um hilfe zu erhalten, mal wirklich die wesentlichen sachen aufzählen, die wichtig sind:

- wenn ich richtig gelesen habe (überflogen) hat der vater deiner freundin das auto von einem freund wofür? bekommen? probefahrt weil er es kaufen wollte? probefahrt weil er mal sehen wolte wie sich das auto fährt?

- du oder deine freundin habt euch kein kennzeichen merken können, nicht vom überholten und nicht vom überholenden?

- was war das für ein graben? wenn so wenig passiert ist wird es wohl "nur" huckeliger grünstreifen gewesen sein?
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soviel dazu, denn es ist alles sehr wichtig. wenn ihr ein nummernschild habt, dann wirst du wohl nicht bezahlen müssen, denn das motorrad hat offensichtlich gemäß § 315c I Abs. 2 StGB den Strassenverkehr gefährdet. wenn du wirklich sehr viel pech haben solltest könnte es sogar sein, dass du gem. § 254 BGB mitverschulden bekommst, falls du z.B. zu schnell gefahren bist, oder den schaden nicht anders abwenden konntest. sols alles schonmal gegeben haben.

wenn du kein nummernschild hast, dann musst du in jedem falle den schaden bezahlen, und zwar komplett, aber dem eigentümer des autos den fall nicht mitzuteilen wäre sehr dumm....