Spiegelblinker zusätzlich erlaubt?
Wenn man Spiegel mit Blinkern montiert, können dann die vorhandenen vorderen Blinker dran bleiben (müssen natürlich weiter funktionieren)?
Im www widersprechen sich die Aussagen teilweise. Einer sagt, die Ausrüstungsvorschriften beschreiben die Mindestausrüstung und sagen nichts zur max. Anzahl, andere sind der Meinung, dass die Vorschrift die genaue (also auch max.) bestimmt.
Die (Mindest-)Ausrüstung sind ja 2 Blinkerpaare vorn und hinten; sind die Blinkerspiegel als zusätzliche Ausrüstung nun zulässig oder nicht?
Für mich würden sie sogar einen Sicherheitsgewinn bringen.
Weiß hier einer besser Bescheid?
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Grüße vom geko4711
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