Zitat:
Zitat von majestic_morpheus
Laut StVZO - und was ist mit EWG?
|
Sorry m², aber allmählich nervt das mit der EU Richtlinie...
Hier gilt vorerst mal das Nationale Recht, als die StVZO. Das Europäische Recht steht zwar über diesem, allerdings wird dadurch unser nationales Recht nicht außer Kraft gesetzt. Im Streitfall wird lediglich die Verbindlichkeit der deutschen Regelung ausgesetzt.
Das Bedeutet, wenn du nach StVZO ordnungsgemäß unterwegs bist, dann passt das. Im Streitfall (Unfall, gerichtliche Auseinandersetzung) kann dann der Geschädigte, wenn er auf Nationaler Ebene scheitert noch die letzte Instanz nach oben gehen (EGH) und kann dann da recht bekommen...
Aber das erscheint mir doch sehr unwahrscheinlich, dass das jemand macht...
__________________
Für die einen ist es Klopapier, für die anderen die längste Serviette der Welt
Ich hab 2 Arme, 2 Beine, 2 Hände... wofür braucht mein Motorrad 4 Zylinder??