Naja, nee...
Die StVZO hat natürlich Bestandsschutz und so. Aber Maschinen mit EZ nach August 1997 sind nach EG-Recht zugelassen.
Da greift die StVZO nichtmehr, bzw. wird vieles nur gebilligt oder mangels besseren Wissens durchgewunken.
Klar wird einem da in 99,9% der Fälle nichts passieren. Aber wir malen hier doch worst_case_Szenarien, was sein könnte, wenn man mal an den penibelsten und schlecht gelaunten Rennleiter/Graukittel gerät, der es zur Abwechslung mal richtig genau nimmt.
Und wie ich das sehe sind nach EWG 4 Blinker am einspurigen Kraftrad zulässig. Nicht mehr, nicht weniger.
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