Zitat:
Zitat von Saugwurmmensch
Naja, nee...
...
Und wie ich das sehe sind nach EWG 4 Blinker am einspurigen Kraftrad zulässig. Nicht mehr, nicht weniger.
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Damit es noch mal jeder nachvollziehen kann: hier
relevante Auszüge aus der "RICHTLINIE 93/92/EWG DES RATES vom 29. Oktober 1993
über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen an zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen":
ANHANG IV
VORSCHRIFTEN FÜR KRAFTRÄDER
6.3. Fahrtrichtungsanzeiger
6.3.1. Anzahl: auf jeder Seite zwei.
6.3.2. Anbauschema: zwei Fahrtrichtungsanzeiger vorn und zwei Fahrtrichtungsanzeiger hinten.
--> also genau 4
Meine Anfrage beim KBA war auf meine Suzi, Bj. 94, bezogen. Also werde ich da auch keine Probleme bekommen.
Bei jüngeren Zulassungsdaten kann es durchaus geschehen, dass SWM Recht behält - was wir natürlich nicht hoffen wollen